FAQ zum Lehrer Airbag

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt – in diesem Fall hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wer durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden verursacht, wie z.B. durch die Nichtbeachtung von Dienstvorschriften, ist voll haftbar zu machen. So ist es gesetzlich in §839 BGB geregelt. Dies kann zum Beispiel die Verletzung der Aufsichtspflicht in Schulen und auf Klassenfahrten sein. Versichert sein sollten mit einer ausreichenden Versicherungssumme: Regressanspruch des Dienstherrn gegen den Versicherungsnehmer wegen eines Personen-  oder Sachschadens; Schäden am fiskalischen Eigentum wie zum Beispiel Schäden am Eigentum der Schule; Verlust von Dienstschlüsseln. Die Diensthaftpflichtversicherung kann problemlos und bequem in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ganz einfach: Jede Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung hat auch die für Beamte so wichtige Dienstunfähigkeitsklausel. Kurz gesagt: Hier liegt der Teufel im Detail.

Rund ist die Dienstunfähigkeitsvorsorge, die auch schon für Beamte auf Widerruf leistet, wenn amtsärztlich festgestellt wird, dass der/die Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dienstfähig ist – und dabei dem amtsärztlichen Votum bzw. dem Nachweis eines Ruhegehalts durch den Dienstherrn folgt und keine langwierige eigene Prüfung anstrengt.

Richtig rund wird es, wenn den verschiedenen Absicherungshöhen über den Dienstherrn durch die private Versorgung Rechnung getragen wird. Im Referendariat gibt es z.B. keine pauschale Leistung – erst mit Verbeamtung auf Lebenszeit und Erfüllung einer Wartezeit wird der Dienstherr zur sicheren Bank. Aber auch wieder nur anteilig.
Wie der richtige Schutz aufzubauen ist und welche Klausel hieb- und stichfest ist? Genau dafür sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Muss ich zwingend in die private Krankenversicherung?

Nein, aber in den meisten Bundesländern ist es letztlich die einzige alltagstaugliche Lösung. Denn die Dienstherren sehen ihren Teil zur Krankenversicherung abgegolten und beteiligen sich nicht an den Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenige Bundesländer bieten inzwischen die „pauschale Beihilfe“ an und unterstützen damit auch den Beitrag zur GKV. Wer allerdings das Bundesland wechselt, kann damit eine Bauchlandung hinlegen und muss ggf. in höherem Alter noch einmal durch die Gesundheitsprüfung der PKV. Zudem ist in der GKV mit steigendem Einkommen ein steigender Beitrag zu zahlen und auch im Alter sind viele Einkunftsarten (z.B. Kapital- und Mieteinkünfte) hier beitragspflichtig.

Kurzum: Beihilfe plus Beihilferestkostenversicherung (so heißt die PKV für Beamte) heißt weiterhin die Glücksformel für Lehrerinnen und Lehrer. Natürlich hängt es auch an der Auswahl des Versicherers und der Gestaltung der Leistungen – aber das regeln wir gerne für euch.

Was soll ich tun, wenn ich vorerkrankt bin?

Beamte sind oft besser versichert, müssen aber wegen der privaten Anteile ihres Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen beantworten. Das ist nicht immer ein Selbstläufer. Mit pseudonymisierten Risikovoranfragen können wir verschiedene Versicherer in Sachen Private Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung VOR einer Antragstellung ansprechen – und kaufen nicht die Katze im Sack.

Wenn gar nichts mehr geht, greift in der PKV die sogenannte Öffnungsaktion – Referendare und Referendarinnen bekommen über diesen Weg auf jeden Fall einen Versicherungsschutz. Zwar mit einigen Restriktionen, aber immer noch rund.

Was mache ich mit den Vermögenswirksamen Leistungen?

Bitte nicht verschenken, auch wenn es „nur“ 6,65 EUR monatlich bei einer vollen Stelle sind. Aus unserer Sicht bietet es sich an, einen – sehr gerne nachhaltigen - Fondssparplan einzurichten und noch mit einigen eigenen Euros zu unterstützen. Der Eigenanteil kann dabei auch nach dem Referendariat erhöht werden. Wer mit Mitte oder Ende zwanzig ins Referendariat geht, hat so gut 40 Jahre Zeit, sich mehr als ein nettes Zubrot für den Ruhestand anzusparen.

Natürlich könnte man dafür auch Bausparverträge nutzen. Aber ob das  wirklich sinnvoll ist, besprechen wir am besten persönlich.

Brauche ich als Lehrer/in eine Altersvorsorge?

Nicht alle Beamten schaffen es gesund in Vollzeit bis zum Regelpensionsalter. Und auch dann wäre es nicht verkehrt, zur monatlich ausgezahlten Pension noch Kapital auf der berühmten hohen Kante zu haben. Denn Pensionen werden aus öffentlichen Haushalten bezahlt – und auch hier greift der berühmte demografische Wandel zu.

Wir sagen also: Ja! Welchen Weg man dann wählt, ist wiederum eine Frage persönlicher Vorlieben und des Taschenrechners.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nicht nur für Streitlustige gilt: Eine Rechtsschutzversicherung macht vieles leichter. Und kann eine sinnvolle Ergänzung zur  Haftpflichtversicherung sein, die euch vor Dritten schützt. Die Rechtsschutzversicherung wiederum ermöglicht euch, eure Ansprüche gegenüber anderen durchzusetzen. Ob das im Schulbetrieb häufig nötig ist, hängt vom Einzelfall ab – oft liegt der Sinn eher in anderen Lebensbereichen wie zum Beispiel im Straßenverkehr.

Was muss ich sonst versichern?

Müssen war gestern. Wir unterstützen aber gerne auch in anderen Bereichen, bei denen nicht die Besonderheiten des Lehrerberufs im Mittelpunkt stehen. Ob beim KfZ oder beim Hausbau, nach Geburt eines Kindes oder bei sonstigen Projekten.

Henning Schmidt

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