21.11.2022Rüruprente – Hässliches Entlein oder Hidden Champion?

So eine Art hässliches Entlein der Altersvorsorge ist Rüruprente. Lohnt sich sich – und wenn ja, für wen? Eine Beispielrechnung. Mehr erfahren.

Riester, Nahles, Bahr oder Rürup – Die nicht wenigen Finanzprodukte, die nach (früheren) Politiker*innen oder Wissenschaftler*innen benannt sind, erfreuen sich nicht unbedingt allergrößter Beliebtheit.

Da gibt es die Riester-Rente, die seitens der Politik leider nicht an aktuelle und anhaltende Niedrigzinsszenarios angepasst wurde und oftmals medial sehr zu Unrecht verprügelt wurde und wird. Oder die Nahles-Rente, ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, der seit Jahren möglich ist, der aber kaum von der Stelle kommt. Zu erwähnen wäre noch der Pflege-Bahr – eine staatlich geförderte Pflegeversicherung für Vorerkrankte. Die aber leider auch wenig zur Lösung der finanziellen Herausforderung der Pflege beiträgt, mehr dazu in unserem Blog-Beitrag vom Oktober 2022.

Wie bei allen Lösungen für die finanzielle Vorsorge gilt hier: Individuelle Bedürfnisse und der Taschenrechner entscheiden – und bitte nicht das Bauchgefühl oder eine (teilweise) schlechte Presse.

Rüruprente – ein Hidden Champion?

So eine Art hässliches Entlein der Altersvorsorge ist in diesem Kontext die Basis- oder Rüruprente. Einst wurde sie als Lösung der Riesterrente nachgeschoben, da man dort keine Lösung für Selbständige und Versorgungswerkeinzahler wie Ärzte oder Apotheker geboten hatte. Die Rüruprente wurde allerdings kein Nischenprodukt für Berufsgruppen, sondern steht allen offen, die für ihren Ruhestand sparen möchten.

Ein entscheidender Vorteil dabei ist, dass die Rüruprente praktisch das einzig staatlich geförderte Vorsorgeprodukt ist, das komplett vom Garantiezwang befreit ist. Garantie – das mag sich für einige immer noch gut anhören – unter dem Strich ist sie im Zeitalter des Niedrigzinses nicht mehr als ein Klotz am Bein.

Wir als Freunde robuster Investmentstrategien nutzen deswegen die Rüruprente sehr gerne als Baustein der Altersvorsorge. Dazu ist sie in der Ansparphase insolvenzsicher und wird in dieser Zeit auch nicht besteuert.

Auf der Gegenseite gibt es dafür Einschränkungen in der Flexibilität. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Leibrente – dabei ist ausgeschlossen, das angesparte Kapital ganz oder teilweise entnehmen zu können. Frühester Zugriff erfolgt ab dem 62. Lebensjahr, dann greift auch die nachgelagerte Besteuerung.

Staatlich gefördertes Investment also, mit der Gegenleistung, dass die Altersversorgung auch wirklich lebenslang fließt. Aus unserer Sicht überwiegen klar die Vorteile – schließlich stellen wir in den allermeisten Beratungen zu Altersvorsorge und Ruhestandsplanung fest, dass die planbare Ausfinanzierung eines wirklich passenden Alterseinkommens nur in seltenen Fällen gewährleistet ist.

Wesentliches Kriterium ist dabei natürlich die Höhe der Förderung.

Beispiel 1: Ein alleinstehender Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 EUR investiert monatlich 100,00 EUR in die Basisrente. Im Folgejahr erhält er pro Beitrag 30,00 EUR mtl. zurück – hat also eine Förderquote von 30%. Über die Laufzeit werden hier 42.000 EUR eingezahlt und in Summe 12.275 EUR vom Finanzamt zurückerstattet.

Beispiel 2: Die angestellte Ärztin mit 100.000 EUR Jahresbruttoeinkommen erhält von ihren mtl. investierten 100,00 EUR eine Rückerstattung in Höhe von 43,64 EUR mtl. Durch die Förderquote von

über 43% hat sie bei 42.000 EUR Einzahlung zum Ablauf eine Steuererstattung in Höhe von 19.185,40 EUR.

Somit lässt sich feststellen, dass die Basisrente sehr schnell zu einer der am stärksten geförderten Vorsorgeformen in Deutschland wird. Dabei eignet sie sich grundsätzlich nicht nur für bestimmte Interessengruppen oder Aufgabenstellungen hinsichtlich der Altersvorsorge, sondern praktisch für alle.

Aus unseren Beratungsgesprächen zu diesem Thema bringen wir die Erfahrung mit, dass die Sympathie für die Rüruprente bei differenzierter Betrachtung deutlich steigt. Vollends zum schönen Schwan wird sie, wenn man dabei einen weiteren Punkt berücksichtigt.

Reinvestition der Steuererstattung

Die fehlende Kapitalwahl im Alter ist nämlich nur teilweise ein Wermutstropfen – schließlich steht die Steuererstattung zur Wiederanlage in eine komplett freie Vorsorgeform an.

Nehmen wir hier noch einmal unsere Ärztin aus Beispiel 2. Wenn sie ihre Erstattung von monatlich 43,64 EUR mtl. in eine Vorsorgeform mit Kapitalwahlrecht investiert, hat sie bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6% p.a. eine Aussicht auf ein Kapital vor Steuern in Höhe von gut 43.000 EUR. Wir erinnern uns an ein paar Zeilen weiter oben: Ihre Investition in die Basisrente betrug vor Steuern 42.000 EUR – durch die Reinvestition der Steuererstattung hat sie also bereits für ihr sofortiges Geld-zurück-Programm gesorgt.

Dazu kommt freilich noch der monatliche Ertrag ihrer Basisrente – bei den gleichen Prämissen zur Wertenwicklung kommen wir hier auf eine zusätzliche Rente von mtl. 491,10 EUR vor Steuern.

So zeigt sich, dass die Rüruprente ihren eigenen, frei verfügbaren Baustein letztendlich mitbringt und aufgrund der Gestaltung – staatliche Förderung ohne Garantiezwang – eine sehr attraktive Möglichkeit für die Altersversorgung darstellt.

Klingt interessant? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Hinweis: Alle finanziellen Kennzahlen sind beispielhaft und wurden mit der Beratungssoftware eines Versicherungsunternehmens berechnet.

Schnitger Versicherungsmakler GmbH
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