14.09.2022Krankentagegeld: Der (oft) übersehene Baustein
Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist an sich unstrittig. Aber nicht zu vernachlässigen ist auch die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit! Mehr erfahren.
Die Notwendigkeit einer Absicherung der eigenen Arbeitskraft – oder genauer: einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen eines Arbeitskraftverlusts – ist an sich unstrittig. In seltener Einigkeit weisen Wissenschaft, Verbraucherschutz und Versicherungswirtschaft auf die Wichtigkeit der privaten Absicherung hin. Denn: Das staatliche System bietet nur geringe Unterstützung beim Verlust der Arbeitskraft.
Nicht zu vernachlässigen: Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der dauerhaften Berufsunfähigkeit und der leider häufig stiefmütterlich behandelten vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Um letztere soll es hier heute gehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen nach 6 Wochen Krankheit aus der Lohnfortzahlung heraus und erhalten dann ein Krankengeld ihres Krankenversicherers. Die Leistung wird dabei auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung – gewährt. Dessen Größenordnung hängt dabei vom Einkommen ab.
Mut zur Lücke? Besser nicht.
Um das Ganze anschaulich zu machen, sehen wir uns den Praxisfall unseres langjährigen Kunden Jens an:
Zu Beginn seines Berufslebens hat Jens 3.000 EUR brutto mtl. verdient, daraus ergab sich bei seiner damaligen Steuerklasse und Lebenssituation ein Nettoeinkommen von 2.017 EUR mtl. Nach Abzug der Sozialabgaben wären ihm damals 1.590 EUR Krankengeld geblieben. Zu seinem Nettoeinkommen also eine Lücke von immerhin 426 EUR im Monat!
Jens war damals Single, wohnte in Oldenburg und arbeitete in Bremen. Im Krankheitsfall würde das Wegfallen des Berufspendelns schon ca. 200 EUR mtl. einsparen – die reale Lücke war daher nicht sonderlich groß, weswegen Jens von einer Absicherung der Lücke bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit absah.
10 Jahre später wurde die Situation neu überprüft. Sein Einkommen lag inzwischen bei 5.500 EUR brutto mtl. bzw. 3.773 EUR netto mtl. In dieser Konstellation lag das ausgezahlte Krankengeld bei 2.979 EUR – die Lücke wuchs damit auf knapp 800 EUR mtl. Auch die Lebensumstände von Jens hatten sich in der Zwischenzeit verändert: Er war verheiratet, Vater von zwei Kindern und Bauherr eines Eigenheims. Seine Frau ist zwar berufstätig, war zu dem Zeitpunkt allerdings in Elternzeit. Zudem hatte Jens den Arbeitgeber gewechselt und musste nicht mehr pendeln – Einsparpotenziale fielen also auch weg.
Krankentagegeld
Aufgrund der geänderten Umstände war es für Jens also an der Zeit, auch die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern. Das Mittel der Wahl war und ist hier das Krankentagegeld eines privaten Krankenversicherers. Die Leistung von 900 EUR im Monat konnte Jens damals mit unter 13 EUR mtl. Beitrag vergleichsweise günstig absichern.
Der „Fall Jens“ steht exemplarisch für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Für andere Berufsgruppen sind andere Herangehensweisen notwendig:
- Selbstständige sind nicht automatisch in diesem Bereich abgesichert und haben mangels Lohnfortzahlung eine größere Lücke.
- Beamte sind hier nicht betroffen – sie erhalten die Bezüge vom Dienstherrn so lange weiter, bis ggf. eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird.
Diese unterschiedlich großen Lücken bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit zeigen, dass eine Absicherung stets bedarfsgerecht und individuell erfolgen muss. Ein einzelner Baustein reicht meist nicht aus, um die verschiedenen Risiken für eine Minderung des Einkommens abzusichern. Das hier beschriebene Krankentagegeld ist ein wichtiger und leider oft übersehener Bestandteil der Absicherung der eigenen Arbeitskraft und verdient größere Aufmerksamkeit.
Lassen Sie sich von ihren Zukunftsagenten hierzu beraten. Wir freuen uns auf Sie!