23.12.2021Blog für die Zukunft - Stichtag für die bAV

Die Anpassung betrieblicher Altersvorsorgen an das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ihr Zukunftsagenten berichten über ihre Erfahrungen bei der Umstrukturierung

„Der 1. Januar 2022 war damals das magische Datum – bis dahin mussten alle betrieblichen Altersvorsorgen an das Betriebsrentenstärkungsgesetz angepasst werden… Betriebsrentenstärkungsgesetz! Was für ein Wortungetüm!“, schmunzelt Britta. Die 57jährige ist Geschäftsführerin eines Unternehmens im Oldenburger Umland – und wurde „zum Glück!“, wie sie sagt, von ihrem Bruder im letzten Quartal 2021 auf dieses Thema hingewiesen.

„Bis dahin hatte ich ziemlichen Wildwuchs in der betrieblichen Versorgung. Mein Zukunftsagent aus dem Hause Schnitger, der auf Empfehlung meines Bruders zu mir kam, hatte das sofort erkannt: Verschiedene Durchführungswege, verschiedene Zusagearten, verschiedene Leistungsformen. Ich habe damals viele neue Vokabeln gelernt. Und schnell gemerkt, dass wir das ganze Thema neu ordnen müssen.“

In Brittas Unternehmen hatte sich über die Jahre das eingebürgert, was bei praktisch allen Unternehmen passiert, die das betriebliche Versorgungskonzept nicht aus einem Guss gestalten. Ein einziges Durcheinander. „Wir fanden verschiedene Versicherer und verschiedene Förderungen ohne nähere Abgrenzung oder Begründung vor. Dazu die schon genannten unterschiedlichen Durchführungswege und Zusagearten. Kurzum, ein arbeitsrechtliches Pulverfass!“, erinnert sich auch der Zukunftsagent.

Viele Arbeitgeber*innen unterschätzen nämlich ihr Haftungsrisiko. Und übersehen, dass die betriebliche Versorgung zwar ein gesetzlich definierter Anspruch der Mitarbeiter*innen ist, sie selbst allerdings die Zügel in der Hand halten und den Umsetzungsweg bestimmen dürfen. Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist das Betriebsrentengesetz sowie nachfolgend das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Letzteres fordert einen Pflichtzuschuss von 15% auf in betriebliche Altersvorsorge umgewandeltes Entgelt – Arbeitgeber*innen dürfen (und sollten!) aber auch mehr machen.

Britta erinnert sich: „Da wir sehr spät dran waren und ein großes Durcheinander hatten, bin ich dieFlucht nach vorne angetreten. Ab Ende 2021 gab es einen festen monatlichen Zuschuss von 40 EUR für alle, dazu einen prozentualen Zuschuss auf die Entgeltumwandlung – also auf Beiträge, die meine Mitarbeiter*innen in betriebliche Altersversorgung umwandeln.“ Ihr Zukunftsagent ergänzt: „Britta zahlt seitdem einen Zuschuss von 20% auf die Entgeltumwandlung. Zusammen mit dem Festzuschuss von 40 EUR im Monat ergibt das eine sehr attraktive Förderung, die im Unternehmen auch sehr gut angenommen wurde.“

Schritt für Schritt hat der Zukunftsagent das neue betriebliche Versorgungskonzept aufgebaut:

  • Erstellung einer einheitlichen Versorgungsordnung durch einen externen Kooperationspartner. Somit stand endlich alles auf einer arbeitsrechtlich wasserdichten Grundlage.
  • Auswahl zweier fester Versicherungspartner mit verschiedenen Konzepten zur Anlage der Beiträge – eher konservativ für ältere und ein wenig offensiver für jüngere Mitarbeiter*innen. Wichtig war dem Unternehmen ein nachhaltiges Angebot – für das die Zukunftsagenten selbstverständlich gesorgt haben.
  • Abbildung der Erhöhungsbeiträge weitgehend bei den neuen Versicherungspartnern, soweit die Bestandsverträge keine Erhöhungen zugelassen haben.
  • Individuelle Beratungsgespräche mit allen Mitarbeiter*innen
  • Laufende Betreuung aller, auch der schon bestehenden Verträge in der Hand der Zukunftsagenten

„Damit hatten wir endlich den Knoten durchgeschlagen. Mein Personaler musste nicht hinter unzähligen Beratern hinterher rennen, sondern konnte sich jederzeit ausschließlich an unseren Zukunftsagenten wenden. Haftungsfallen wurden vermieden. Und meine Mitarbeiter*innen haben die neue Förderung auch sehr gut angenommen. Mir gibt das bis heute ein gutes Gefühl – dabei mitzuhelfen, dass alle im Ruhestand besser dastehen.“ zieht Britta ein Fazit.

„Das Ganze musste in kürzester Zeit umgesetzt werden, aber die neue klare Ausrichtung und die starke Förderung haben es auch relativ leicht gemacht“, ergänzt der Zukunftsagent. Und da die Zukunftsagenten unter betrieblicher Versorgung nicht „nur“ Altersversorgung verstehen, haben sie zusammen mit der Geschäftsführung im Sommer 2022 eine betriebliche Krankenversicherung für alle Mitarbeiter*innen eingeführt. Diese können seitdem über ein jährliches Budget von 600 EUR für verschiedene Gesundheitsleistungen verfügen – und damit Zuzahlungen abfedern oder nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragene Behandlungen bezahlen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen – die ohnehin schon niedrige Fluktuation in Brittas Unternehmen hat sich in der Folge weiter reduziert.

Schnitger Versicherungsmakler GmbH
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