15.09.2022Abmahnwelle wegen Google Fonts

Sind die Abmahnungen gegen Google Fonts begründet? Unsere Empfehlung: Kein unnötiges Risiko eingehen. Erfahren Sie mehr über die nächsten Schritte.

In Deutschland nutzen viele der ca. 20 Millionen Webseiten mit einer .de-Endung „Google Fonts“. Laut einem Gerichtsurteil des Landgerichts München (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) kann die Verwendung dieses Google Dienstes ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen. Der Webseitenbetreiber wurde vom Gericht zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 150,00 € verurteilt.

Dies brachte einige Privatpersonen auf neue „Geschäftsideen“, so dass an zahlreiche Unternehmen „Abmahnungen“ per E-Mail verschickt wurden. Darin werden Zahlungen auf ein belgisches Konto in Höhe von 100,00 € als Schmerzensgeld von den Unternehmen gefordert.

In diesen „Abmahnungen“ erklärt eine Privatperson, dass die Webseite des Unternehmens, Google Fonts nutze. Die Abmahnung wurde ganz offensichtlich ohne anwaltliche Hilfe von der Privatperson selbst geschrieben.

Vorwurf meist berechtigt.

Nichtsdestotrotz ist der Vorwurf, dass die betroffene Webseite gegen die DSGVO verstößt, zunächst berechtigt, sofern der Dienst dynamisch eingebunden ist. Dann wäre nach dem o.a. Urteil des Landgericht München tatsächlich das Einholen einer wirksamen Einwilligung des Webseitenbesuchers erforderlich.

Erfolgt keine Zahlung innerhalb von vier Tagen, so weist der Schreiber darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – ersatzweise Haft – fällig sei. Der Absender der E-Mail gibt sich großzügig und verständnisvoll mit den Worten: „Auch wenn ich mich nicht dabei wohl fühle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.“

Kein unnötiges Risiko eingehen.

Ob betroffene Unternehmen die E-Mail ernst nehmen müssen oder ob diese einfach ignoriert werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist jedoch sehr fraglich, ob der Absender tatsächlich weitere, gerichtliche Schritte mit einem hohen finanziellen Prozessrisiko unternimmt. Es ist aber durchaus möglich, dass der Schreiber den Vorfall der zuständigen Datenschutzbehörden meldet, wenn er keine Zahlung erhält.

Fazit:
Prüfen Sie Ihre Webseite auf etwaige Datenschutzprobleme, um Strafen durch die zuständige Datenschutzbehörde zu vermeiden und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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