16.01.2023Arbeitskraftsicherung - wie wir Sie rundum beraten und begleiten

Wir wissen: die Thematik ist komplex – deswegen scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, damit wir Ihre – ganz subjektive Situation – gemeinsam besprechen können!

Das Thema der privaten Arbeitskraftsicherung ist in der Beratung oft allzu schnell abgehandelt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Absicherung einer Rente entsprechend 60% vom Brutto des Kunden, und wenn es gut läuft, dazu noch ein annähernd gleich hohes Krankentagegeld ab der 6. Woche zur Schließung der entstehenden Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld.

Bereits hier sollte ein stärkeres Augenmerk auf die so genannte technische Ausgestaltung gelegt werden (versicherte Rente, Laufzeit und weitere Vertragsmerkmale):

Gibt es Differenzierungsmerkmale wie z.B. passive Einkünfte oder Zeitpunkte VOR dem 67. Lebensjahr, zu denen finanzielle Belastungen wegfallen?

Ist ein zukünftiger Einkommensanstieg deutlich zu erwarten und sollte dementsprechend mit zwei Verträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gearbeitet werden, um diesen Anstieg auch versicherungsseitig besser abdecken zu können?

Besonderheiten für Unternehmer:innen und Führungskräfte

Was sich hier schon mehr als andeutet, muss bei Unternehmer:innen und Führungskräften noch stärker in den Fokus rücken. In den meisten Fällen geht es hier um komplexere Fragestellungen und aufgrund fehlender sozialversicherungsrechtlicher Absicherungen um höhere Versicherungssummen.

Wir gehen dabei wie folgt vor:

1. Aufnahme des Status Quo

Welche Instrumente der Arbeitskraftabsicherung liegen bereits vor? Wie ist die Lohnfortzahlung im Arbeits- bzw. Geschäftsführervertrag geregelt? Ist diese bei Ausfall der Führungskraft realistisch gewährleistet? Ist die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit über eine längere Lohnfortzahlung oder über eine liquide Rücklage gesichert? Welche Bausteine zur Absicherung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit sind vorhanden?

2. Erhebung der Daten zu Gesundheit und Beruf

Natürlich möchten Versicherer wissen, wen sie mit welcher gesundheitlichen Vorgeschichte versichern sollen und stellen sehr umfangreiche Fragen zur Gesundheit. Wir prüfen die Gesundheit – zunächst mithilfe von Fragebögen – immer deutlich vor einer eventuellen Antragstellung. So können wir bei Vorerkrankungen mit anonymen Risikovoranfragen arbeiten und erhalten dazu Rückmeldungen der Versicherer zur individuellen Versicherbarkeit. Auch das konkrete Berufsbild sollte möglichst klar beschrieben werden – gerade bei Unternehmer*innen und Führungskräften sind es viele Faktoren wie der Anteil der Bürotätigkeit, die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter*innen u.v.m., die die Einstufung und damit die Versicherungsprämie beeinflussen – und bei präziser Aufbereitung oft vergünstigen können.

3. (Neu-)Implementation von Bausteinen

Bei einer „nur“ mehrwöchigen Krankheit, die im Rahmen der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bleibt, aber nicht in die dauerhafte Berufsunfähigkeit führt, müssen zunächst die Fragen aus 1. beantwortet werden. Besteht eine Absicherung durch eine betriebliche und/oder private Lösung oder wird diese aus Liquidität getragen? Letzteres bedeutet: Wer sechs Monate krank ist und ab der 6. Woche eine Differenz von 3.000 EUR mtl. abzusichern hat, benötigt eine freie Rücklage von 13.500 EUR.

Ein 50jähriger zahlt für eine entsprechende Absicherung ab ca. 62 EUR mtl.

Hier gilt es abzuwägen, ob hierfür ggf. Liquidität eingesetzt werden soll, oder ob ein Versicherungsschutz eingekauft werden soll. Vielen ist eine liquide Rücklage sympathisch – aber liegen die 13.500 EUR aus unserem Beispiel „einfach so“ herum und ist es sinnvoll, sie zu verzehren? Wird das Risiko privat versichert, so bleibt zu klären: In welcher Höhe und ab wann? Der Beginn einer solchen Leistung kann früher gewählt werden und auch die Absicherungshöhe ist natürlich flexibel.

Wenn die Frage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit geklärt ist, muss der Rahmen der dauerhaften Berufsunfähigkeit geprüft werden. Wer 20.000 EUR mtl. verdient, muss nicht pauschal 12.000 EUR mtl. (also 60% des Einkommens) absichern. Zu beachten ist dabei auch, dass das nicht in jedem Fall möglich ist. Freiberufler zum Beispiel müssen etwaige Leistungen ihrer Versorgungswerke berücksichtigen – auch, wenn die Leistungen bei Berufsunfähigkeit hier viel schwerer als die eines privaten Schutzes zu erlangen sind.

Ohnehin empfiehlt sich hier der Blick auf die Ausgaben: Was muss auf jeden Fall wie lange abgesichert werden? Für den rein privat veranlassten Schutz bietet sich eine Aufteilung auf verschiedene Anbieter an. Zum einen können hiermit lästige medizinische Untersuchungen vermieden werden. Zum anderen ist mit zwei oder mehr Anbietern eine langfristig höhere Absicherung besser darstellbar, als über einen einzigen Versicherer. Der Grund dafür: Zwar bieten die Berufsunfähigkeitsversicherer – bei passgenauer Auswahl – so genannte Nachversicherungsoptionen (also Erhöhungen des ursprünglichen Versicherungsschutzes) und jährliche Dynamiken an, jedoch sind diese in den allermeisten Fällen gedeckelt. Dementsprechend arbeiten wir für Unternehmer*innen und Führungskräfte fast immer mit Konstellationen aus mindestens zwei Anbietern.

Wer einen Firmen- oder Praxiskredit absichern will, kann einen zusätzlichen, passgenauen Schutz dafür nutzen.

Wer sich außerdem darum sorgt, die „Manager-Krankheit“, also einen Herzinfarkt zu erleiden, sollte sich zu einer Schwere-Krankheiten-Versicherung beraten lassen. Sie versichert Einmalsummen, die nach Eintritt einer schweren Krankheit aus einem definierten Katalog zur Auszahlung kommen. Bei Herzinfarkten kommt es häufig zu einem Ausfall über mehrere Monate, aber deutlich weniger häufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Gerade in einer solchen Notlage sollte man sich aber auf die Gesundung konzentrieren können – eine Einmalleistung von 75.000 EUR kann da schon einen hervorragenden finanziellen Beistand darstellen. Ein*e 50 jährige*r Geschäftsführer*in mit reiner Bürotätigkeit und akademischen Hintergrund zahlt dafür ca. 84 EUR mtl.

Vermeidung von Vermögensverzehr

Glücklicherweise sind sich alle Statistiken darin einig, dass die Wahrscheinlichkeit, relativ gesund das Ruhestandsalter zu erreichen, immer noch die größte ist. Deswegen gilt: So wenig Versicherung wie möglich, soviel wie nötig. Dennoch sollte da, wo es sinnvoll ist, das (zukünftige) Vermögen geschützt werden. Zum einen durch Schutz von Vermögenswerten, die bei Krankheit nicht verzehrt werden müssen. Zum anderen durch Schutz von Sparanstrengungen für den Ruhestand. Hier kann wiederum mit verschiedenen Instrumenten gearbeitet werden. Einschluss des „Sparerausfalls“ im Vorsorgevertrag, Berücksichtigung der Sparrate in der Berufsunfähigkeitsversorgung oder spezielle „Vertragsschutzlösungen“.

4. Wenn es wirklich brennt

Wenn der Leistungsfall eintritt, ist schnelles Handeln und professionelle Unterstützung gefragt. Schließlich will man sich auf seine Gesundung konzentrieren und nicht auf Korrespondenz mit Versicherungen. Wir kooperieren deswegen mit einem Netzwerk aus so genannten

Versicherungsberater*innen, die einen Leistungsantrag im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsdienstleister*in auch juristisch sauber begleiten dürfen und über medizinische Fachkenntnisse verfügen. Nachweislich kommen sie schneller zu besseren Ergebnissen, als alle anderen Varianten.

Am Ende steht dann ein rundes Konzept, dass den schlimmsten Fall – also den langfristigen Verlust der Arbeitskraft – genauso berücksichtigt, wie die Planung eines weitgehend „normalen“ Ruhestands.

Wir wissen: die Thematik ist komplex – deswegen scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, damit wir ihre – ganz subjektive Situation – gemeinsam besprechen können!

Schnitger Versicherungsmakler GmbH
Bahnhofstraße 4
26122 Oldenburg